Frontier
Neben der Praxis führt TURN eine Publikationsschiene: Positionsnotizen und Essays zur Entscheidungsverantwortung unter KI-Assistenz — dort, wo die Fragen noch keine etablierten Antworten haben. Vokabular und Theorie stehen unter CC BY 4.0 und sind zitierfähig publiziert.
Die Drei-Modi-Architektur
Jede wiederkehrende Entscheidung gehört in einen von drei Modi. Der Unterschied liegt nicht darin, ob ein Werkzeug mitarbeitet — sondern darin, was die Analyse leistet und was der Mensch tut.
Modus 1 — Automatisieren. Das Werkzeug entscheidet regelbasiert innerhalb definierter Grenzen; der Mensch verantwortet das System, nicht den Einzelfall.
Modus 2 — Beraten lassen. Das Werkzeug analysiert, der Mensch wählt. Die Faktoren sind benennbar, die Wahl lässt sich mit der Analyse begründen. Die Analyse ist das Produkt.
Modus 3 — Selbst führen. Der Mensch nimmt eine Position ein, die er auch dann vertreten müsste, wenn die Analyse anders ausgesehen hätte. Die Analyse ist Eingangsmaterial für einen Akt, der seinen Wert genau daraus zieht, dass ein Mensch ihn auf sich nimmt.
Eine Modus-3-Entscheidung, die als Werkzeug-Output erscheint, verliert nicht an Qualität — sie verliert an Legitimität. In der schweizerischen Verwaltungsrechtsordnung hat diese Unterscheidung einen harten Anker: Die Begründungspflicht nach Art. 35 VwVG ist persönlich und an keinen Anbieter, kein Framework und kein System delegierbar.
Positionsnotizen
Die Drei-Modi-Architektur — ihre rechtliche Verankerung und ihre Grenzen (Version 1.0). CC BY 4.0. Volltext, Zitierweise und DOI: SSRN.